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Meine Tante hat es erst nach dem Tod meines Onkels verstanden: Von seinem Vermögen von 680.000 Euro mussten ihre beiden Kinder insgesamt 83.000 Euro Erbschaftssteuer zahlen. Hätte mein Onkel nur zehn Jahre früher begonnen, das Vermögen schrittweise zu übertragen, wären über 70.000 Euro davon vermeidbar gewesen. Diese bittere Erfahrung möchte ich dir ersparen, denn Erbschaftssteuer sparen ist mit der richtigen Planung vollkommen legal und sogar vom Gesetzgeber gewünscht.

Die Schenkung zu Lebzeiten ist eines der wirksamsten Instrumente zur Vermögensübertragung in der Familie, wird aber von erstaunlich vielen Menschen nicht genutzt. Laut dem Statistischen Bundesamt wurden 2022 in Deutschland rund 108 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt, dabei fielen Erbschaft- und Schenkungsteuern von etwa 11,4 Milliarden Euro an. Ein erheblicher Teil davon wäre durch geschickte Planung vermeidbar gewesen.

Warum Schenkung zu Lebzeiten statt Erbe sinnvoll ist

Der deutsche Gesetzgeber gewährt allen Bürgern großzügige Freibeträge bei der Vermögensübertragung, und diese können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Genau hier liegt der Schlüssel zum Erbschaftssteuer sparen: Wer frühzeitig beginnt, kann sein Vermögen nach und nach steuerfrei übertragen, statt bei einem einmaligen Erbfall hohe Steuern zahlen zu müssen.

Die aktuellen Freibeträge bei Schenkung alle 10 Jahre betragen laut Bundesministerium der Finanzen: 500.000 Euro für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, 400.000 Euro für jedes Kind, 200.000 Euro für jedes Enkelkind und 20.000 Euro für alle anderen Personen. Diese Beträge gelten pro beschenkter Person und erneuern sich komplett nach Ablauf von zehn Jahren.

Ein konkretes Beispiel aus meinem Bekanntenkreis: Familie Schmidt aus Hamburg-Blankenese besitzt neben ihrem Eigenheim zwei vermietete Wohnungen im Wert von insgesamt 900.000 Euro. Herr Schmidt ist 62 Jahre alt und hat zwei erwachsene Kinder. Würde er beide Immobilien erst vererben, müssten seine Kinder je 50.000 Euro Erbschaftssteuer zahlen. Beginnt er jetzt mit der schrittweisen Übertragung, kann er bis zu seinem 82. Lebensjahr zweimal die vollen Freibeträge nutzen und spart seiner Familie insgesamt 100.000 Euro.

Freibeträge Erbschaft optimal ausschöpfen

Die Kunst beim Erbschaftssteuer sparen liegt in der systematischen Planung über mehrere Dekaden hinweg. Ich empfehle grundsätzlich, spätestens ab dem 55. Lebensjahr mit der Vermögensübertragung zu beginnen. So bleibt ausreichend Zeit für mindestens zwei Übertragungsrunden im Abstand von zehn Jahren.

Wichtig zu wissen: Die Zehnjahresfrist wird taggenau berechnet. Wer am 15. März 2024 eine Schenkung macht, kann am 16. März 2034 erneut den vollen Freibetrag nutzen. Das Finanzamt prüft dies genau, daher solltest du alle Schenkungsverträge sorgfältig dokumentieren und aufbewahren.

Welche Vermögenswerte eignen sich für Schenkungen?

Grundsätzlich können alle Vermögenswerte übertragen werden: Bargeld, Wertpapiere, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Kunstgegenstände. Bei Immobilien ist besonders interessant, dass du als Schenker ein Nießbrauchrecht behalten kannst. Das bedeutet: Du überträgst die Immobilie bereits an deine Kinder, darfst aber weiterhin darin wohnen oder die Mieteinnahmen kassieren.

Eine Mandantin meiner Steuerberaterin in München-Schwabing hat genau das gemacht: Sie übertrug 2019 ihre vermietete Eigentumswohnung im Wert von 380.000 Euro an ihre Tochter, behielt sich aber das Nießbrauchrecht vor. Die monatliche Miete von 1.450 Euro fließt weiterhin auf ihr Konto. Steuerlich wurde die Wohnung mit nur 290.000 Euro bewertet, da das Nießbrauchrecht den Wert mindert. Die Tochter zahlte keine Schenkungssteuer, und nach Ablauf der Zehnjahresfrist kann die nächste Schenkung folgen.

Schenkungssteuer vermeiden durch geschickte Gestaltung

Es gibt mehrere legale Strategien, um den steuerpflichtigen Wert einer Schenkung zu reduzieren. Neben dem bereits erwähnten Nießbrauchrecht können auch Wohnrechte, Rückforderungsrechte oder Pflegeverpflichtungen vereinbart werden. Diese mindern den steuerlichen Wert der Schenkung erheblich.

Bei Familienunternehmen gibt es zusätzliche Begünstigungen. Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) aus dem Jahr 2023 bleiben bei der Übertragung von Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 85 Prozent oder sogar 100 Prozent des Wertes steuerfrei. Diese sogenannte Verschonungsregelung soll die Fortführung von Familienunternehmen sichern.

Allerdings solltest du bei solchen Gestaltungen immer professionellen Rat einholen. Die Finanzverwaltung prüft genau, ob Vereinbarungen tatsächlich gelebt werden oder nur zum Schein getroffen wurden. Ein Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht kann hier wertvolle Unterstützung bieten.

Dokumentation und Meldepflichten beachten

Jede Schenkung muss dem zuständigen Finanzamt innerhalb von drei Monaten gemeldet werden. Dies gilt sowohl für den Schenker als auch für den Beschenkten. Bei notariell beurkundeten Schenkungen übernimmt der Notar diese Meldung automatisch, bei Bargeldschenkungen oder Wertpapierübertragungen musst du selbst aktiv werden.

Ich empfehle grundsätzlich, auch Schenkungen unterhalb der Freibeträge schriftlich zu dokumentieren. Ein einfacher Schenkungsvertrag mit Datum, Gegenstand und Unterschriften beider Parteien reicht aus. So lässt sich im Nachhinein nachweisen, wann genau die Übertragung stattfand.

Vermögen steuerfrei an Kinder übertragen: Praktische Strategien

Erbschaftssteuer sparen: Schenkung zu Lebzeiten planen

Für Eltern mit mehreren Kindern bietet sich eine gestaffelte Übertragungsstrategie an. Statt das gesamte Vermögen auf einmal zu übertragen, verteilst du es über mehrere Jahre und nutzt die Freibeträge aller Kinder optimal aus.

Ein Beispiel aus meiner Nachbarschaft: Ehepaar Müller besitzt ein Vermögen von 1,2 Millionen Euro und hat drei erwachsene Kinder. Jeder Elternteil kann jedem Kind alle zehn Jahre 400.000 Euro steuerfrei schenken. Das bedeutet: Insgesamt können 2,4 Millionen Euro pro Zehnjahresperiode übertragen werden. Die Familie Müller kann ihr gesamtes Vermögen innerhalb von zehn Jahren komplett steuerfrei an die nächste Generation übertragen.

Dabei ist wichtig: Auch Enkelkinder haben eigene Freibeträge von 200.000 Euro pro Großelternteil. Wer mehrere Generationen gleichzeitig bedenkt, kann noch mehr Erbschaftssteuer sparen. Allerdings sollte die Überspringung einer Generation gut überlegt sein, da die Kinder dann zunächst leer ausgehen.

Fallen und Fehler bei der Vermögensübertragung

Der häufigste Fehler ist, zu spät anzufangen. Viele Menschen warten bis ins hohe Alter, weil sie befürchten, die Kontrolle über ihr Vermögen zu verlieren. Doch moderne Schenkungsverträge lassen sich flexibel gestalten. Du kannst Rückforderungsrechte für bestimmte Fälle vereinbaren, etwa bei Insolvenz des Beschenkten, bei Scheidung oder wenn du selbst in finanzielle Not gerätst.

Ein weiterer Fallstrick ist die sogenannte Zehnjahresfrist im Erbfall. Stirbt der Schenker innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung, wird die frühere Schenkung anteilig auf den Freibetrag des Erbes angerechnet. Je länger die Schenkung zurückliegt, desto weniger wird angerechnet. Nach Ablauf von zehn Jahren spielt die Schenkung für den späteren Erbfall überhaupt keine Rolle mehr.

Auch interessant: Wer sein gesamtes Vermögen verschenkt und dann auf Sozialleistungen angewiesen ist, riskiert Ärger mit dem Sozialamt. Die Behörden können unter Umständen die Schenkung rückgängig machen, wenn sie als Vermögensverschleuderung kurz vor dem Bezug von Sozialleistungen gewertet wird. Hier gilt eine Frist von zehn Jahren.

Internationale Aspekte und Doppelbesteuerung

Leben Schenker oder Beschenkter im Ausland oder befinden sich die geschenkten Vermögenswerte im Ausland, wird die Sache komplizierter. Deutschland hat mit einigen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, die verhindern sollen, dass dieselbe Schenkung in zwei Staaten besteuert wird. Mit wichtigen Ländern wie der Schweiz, Österreich, Frankreich und den USA existieren solche Abkommen.

Laut einer Auswertung des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2023 betrug das durchschnittlich geerbte Vermögen bei grenzüberschreitenden Erbfällen innerhalb der EU rund 520.000 Euro. Bei solchen Summen lohnt sich definitiv eine professionelle Beratung durch einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Anwalt.

Für alle, die sich grundsätzlich mit finanzieller Planung beschäftigen, kann es übrigens sinnvoll sein, auch andere Möglichkeiten zur Vermögensoptimierung zu prüfen. Ich habe beispielsweise gute Erfahrungen mit systematischen Bankwechsel-Prämien gemacht, die zwar in einer ganz anderen Liga spielen, aber zeigen, wie man mit etwas Planung legale finanzielle Vorteile nutzen kann.

Checkliste für deine Schenkungsplanung

Damit du beim Erbschaftssteuer sparen nichts vergisst, hier die wichtigsten Schritte im Überblick:

  • Vermögensaufstellung erstellen: Liste alle Vermögenswerte mit aktuellem Wert auf
  • Freibeträge kalkulieren: Berechne, welche Freibeträge dir für welche Personen zur Verfügung stehen
  • Zeitplan entwickeln: Plane die Übertragung über mehrere Zehnjahresperioden
  • Rechtliche Gestaltung wählen: Entscheide über Nießbrauch, Wohnrecht oder andere Absicherungen
  • Professionelle Beratung einholen: Konsultiere Steuerberater und bei Immobilien auch Notar
  • Verträge aufsetzen: Dokumentiere alle Schenkungen schriftlich und notariell
  • Finanzamt informieren: Melde jede Schenkung fristgerecht
  • Regelmäßig überprüfen: Passe die Planung bei Änderungen der Lebensumstände an

Wann professionelle Hilfe unverzichtbar ist

Erbschaftssteuer sparen: Schenkung zu Lebzeiten planen

Bei Vermögen über 500.000 Euro, bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder internationalen Bezügen solltest du auf jeden Fall professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen. Die Kosten für einen Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht liegen typischerweise zwischen 1.500 und 5.000 Euro für eine umfassende Beratung und Vertragsgestaltung. Gemessen an den eingesparten Steuern ist das eine lohnende Investition.

Der Steuerberaterverband Deutschland empfiehlt auf seiner Website, spätestens ab dem 50. Lebensjahr eine erbrechtliche und steuerliche Bestandsaufnahme vorzunehmen. Je früher du beginnst, desto mehr Gestaltungsmöglichkeiten hast du.

Auch wenn das Thema Vermögensplanung zunächst komplex erscheint, lohnt es sich, frühzeitig damit zu beginnen. Ähnlich wie bei anderen finanziellen Entscheidungen zahlt sich eine durchdachte Herangehensweise aus. Wer beispielsweise als Anfänger Geld anlegen möchte, profitiert ebenfalls von guter Planung und dem Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Häufig gestellte Fragen zur Schenkung zu Lebzeiten

Kann ich eine Schenkung rückgängig machen?

Grundsätzlich ist eine Schenkung unwiderruflich. Du kannst aber im Schenkungsvertrag Rückforderungsrechte für bestimmte Fälle vereinbaren, etwa bei grobem Undank des Beschenkten, bei seiner Insolvenz oder wenn du selbst in Not gerätst. Diese Klauseln müssen im Vorfeld klar formuliert werden.

Muss ich Schenkungssteuer selbst berechnen und zahlen?

Nein, das Finanzamt berechnet nach deiner Meldung, ob und in welcher Höhe Schenkungssteuer anfällt. Du musst lediglich die Schenkung innerhalb von drei Monaten melden. Liegt sie unter dem Freibetrag, ergeht ein Freistellungsbescheid. Nur wenn der Freibetrag überschritten wird, erhältst du einen Steuerbescheid.

Werden Schenkungen bei Hartz IV oder Grundsicherung angerechnet?

Ja, Schenkungen werden als Einkommen gewertet und können Sozialleistungen mindern oder zum Wegfall führen. Es gibt allerdings Freibeträge und Härtefallregelungen. Bei größeren Schenkungen solltest du dich vorab bei einem Sozialrechtsexperten informieren.

Kann ich meinem Lebenspartner ohne Trauschein Vermögen schenken?

Ja, aber der Freibetrag beträgt nur 20.000 Euro statt 500.000 Euro wie bei Ehepaaren. Alles darüber wird mit 30 Prozent Schenkungssteuer belastet. Viele unverheiratete Paare entscheiden sich deshalb vor größeren Vermögensübertragungen doch noch für die Heirat, was steuerlich erhebliche Vorteile bringt.

Wie wird der Wert einer Immobilie für die Schenkungssteuer ermittelt?

Das Finanzamt ermittelt den Verkehrswert nach dem Bewertungsgesetz. Dabei kommen standardisierte Verfahren zum Einsatz: das Vergleichswertverfahren bei Eigentumswohnungen, das Ertragswertverfahren bei Mietobjekten und das Sachwertverfahren bei selbstgenutzten Immobilien. Du kannst gegen diese Bewertung Einspruch einlegen und ein eigenes Gutachten vorlegen, wenn der Wert nachweislich niedriger ist.

Fazit: Erbschaftssteuer sparen durch vorausschauende Planung

Die Schenkung zu Lebzeiten ist das wirksamste legale Instrument, um Erbschaftssteuer zu sparen und Vermögen innerhalb der Familie zu übertragen. Die großzügigen Freibeträge, die alle zehn Jahre neu genutzt werden können, ermöglichen bei rechtzeitiger Planung eine nahezu steuerfreie Vermögensübertragung selbst bei Millionenvermögen.

Der wichtigste Tipp: Fange früh an. Wer mit 55 Jahren beginnt, kann bis zum 75. Lebensjahr zweimal die vollen Freibeträge ausschöpfen. Bei mehreren Kindern und Enkelkindern summieren sich die steuerfreien Übertragungsmöglichkeiten schnell auf mehrere Millionen Euro. Kombiniere die Schenkungen mit intelligenten Gestaltungen wie Nießbrauchrechten, um dir selbst die Kontrolle und Nutzung zu sichern.

Lass dich bei größeren Vermögen professionell beraten, dokumentiere alle Schenkungen sorgfältig und melde sie fristgerecht dem Finanzamt. So sicherst du nicht nur dein Vermögen für die nächste Generation, sondern sparst auch fünf- bis sechsstellige Steuerbeträge. Deine Kinder werden es dir danken.